Masterplan für das Inselspital

Mit dem Masterplan erhält das Inselspital die baurechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung in den nächsten 50 Jahren. 2015 soll die Stadt Bern darüber abstimmen.

Das planerisch Besondere am Masterplan ist seine Flexibilität: Das baurechtliche Regelwerk bestimmt die maximale Geschossfläche und das maximale Gebäudevolumen, lässt aber ausreichend Spielräume, wann wo wie breit und wie hoch gebaut wird.

So bleibt die Planung flexibel für die betrieblichen Bedürfnissen der Zukunft. Im Zentrum der Planung steht der Patient: Das Inselspital fügt jene Kliniken und Institute zusammen, die die gleichen Patienten betreuen.

Am Donnerstag stellten Inselspital und Stadt Bern den Medien das Planungs-Regelwerk und den Fahrplan der baurechtlichen Sicherung vor. Der Gemeinderat wird den Entwurf voraussichtlich im Frühjahr beraten. Anschliessend kann sich die Bevölkerung der Stadt Bern im Mitwirkungsverfahren zum Vorhaben äussern.

Geplant ist, die öffentliche Auflage im Frühjahr 2014 durchzuführen, so dass das Planungswerk Anfang 2015 dem Stadtrat vorgelegt werden kann. Die städtische Volksabstimmung soll im Frühjahr 2015 stattfinden.