Wie der Regierungsrat des Kantons Bern am 4. Februar mitteilte, beantragt er dem Grossen Rat den Beitritt zur «Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen». Mit der Vereinbarung sollen die Kosten für die ärztliche Weiterbildung schweizweit einheitlich finanziert und die unterschiedlichen Aufwände unter den Kantonen entsprechend ihrer Bevölkerungszahl ausgeglichen werden. Die Vereinbarung haben bisher 5 Kantone ratifiziert.
Die interkantonale Vereinbarung sieht vor, dass der Standortkanton den Spitälern pro Assistenzärztin oder Assistenzarzt einen pauschalen Mindestbeitrag von jährlich 15‘000 Franken an die Kosten der ärztlichen Weiterbildung entrichtet. Die Kantone können auch einen höheren Beitrag leisten, diese Mehrkosten aber nicht in den Ausgleich unter den Kantonen einbringen. Der Regierungsrat unterstützt die Einführung eines schweizweit einheitlichen Modells für die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Wegen des sich abzeichnenden Ärztemangels ist es unabdingbar, die Stellen für die in Weiterbildung stehenden Assistenzärztinnen und -ärzte an den Spitälern finanziell angemessen abzusichern und eine möglichst gerechte Finanzierung sicherzustellen.
Information der Gesundheitdirektorenkonferenz über die interkantonale Vereinbarung