Hirnschrittmacher: Kassenpflicht erweitert

Mehr Lebensqualität für Patienten mit chronischen schmerzhaften Verkrampfungen: Neu gehört auch die Tiefenstimulation des Hirns zur Behandlung der Dystonie zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dies hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Antrag des Inselspitals, Universitätsspital Bern beschlossen.

Die Technik der sogenannten tiefen Hirnstimulation wird bei Patienten mit Parkinson oder Zittern seit Jahren verwendet und ist kassenpflichtig. Bei schweren Dystonien (Verkrampfungen und fehlerhafte Muskelspannungen) war die tiefe Hirnstimulation hingegen bisher nicht kassenpflichtig, obwohl sie oft die einzige Hoffnung auf Linderung darstellt. Der im Brustbereich implantierte Schrittmacher schickt über Kabel unter der Haut gezielte elektrische Impulse ins Gehirn, was zu einer Verbesserung der Dystonie führt.

Die Behandlung der Dystonie mit dem Hirnschrittmacher wird durch die Krankenversicherungen neu seit 1. Juli 2011 vergütet, sofern die Behandlung durch Medikamente nicht die gewünschte Wirkung zeigt. Voraussetzung für die Zulassung: Der Patient wird durch ein kompetentes Team aus Fachleuten aus verschiedenen Spezialgebieten betreut (stereotaktische Neurochirurgie, Neurologie mit Spezialgebiet Bewegungsstörungen, Neuroradiologie).

Das Inselspital Bern erfüllt diese Voraussetzung bereits heute und hat seit 1998 schon bei über 100 Patientinnen und Patienten einen Hirnschrittmacher eingepflanzt. Es ist auch eines der wenigen Zentren in Europa, welches mit der „tiefen Hirnstimulation“ zur Behandlung verschiedenster Erkrankungen jahrelange Erfahrung hat.